Unteroffiziersausbildung Offiziersausbildung
persönliches Bedürfnis

mehr als 9 (12) Dienstmonate / +5 Punkte

mehr als 18 (24) Dienstmonate / +10 Punkte

zum Kommandant(-Stellvertreter) gewählt / +5 Punkte

mehr als 30 Dienstmonate / +5 Punkte

Bedürfnis der Feuerwehr

weniger als 30% Einheitsführer (15% Zugführer) / +5 Punkte

weniger als 25% Einheitsführer (12,5% Zugführer) / +10 Punkte

weniger als 20% Einheitsführer (10% Zugführer) / +15 Punkte

Kommandant(-Stellvertreter) in einer

politischen Gemeinde über 5.000 Einwohner

/ +5 Punkte

Verhalten bei Ausbildung

mehr als 4 Kurse und 2 Seminare (5 und 3) / +5 Punkte

durchschnittlich Note 4,5 oder besser / +5 Punkte

durchschnittlich Note 5,5 oder besser / +10 Punkte

mehr als 7 Kurse und 4 Seminare sowie

durchschnittlich Note 5 oder besser / +5 Punkte

persönliche Eignung

Eignungsfeststellung / +5 bis +15 Punkte

Feuerwehrdienstleistender / +5 Punkte

Qualifizierungsebene 1 / +15 Punkte

Qualifizierungsebene 2 / +20 Punkte

Qualifizierungsebene 3 / +25 Punkte

Eignungsfeststellung / +5 bis +20 Punkte

Feuerwehrdienstleistender / +5 Punkte

Qualifizierungsebene 1 /  +15 Punkte

Qualifizierungsebene 2 / +30 Punkte

Qualifizierungsebene 3 / +40 Punkte

Dienstgrad

Soldat (Obergefreiter) / +5 Punkte

Gefreiter (Korporal) / +10 Punkte

Obergefreiter (Wachtmeister) / +15 Punkte

Korporal / +5 Punkte

Wachtmeister / +10 Punkte

Fourier / +15 Punkte

Feldweibel / +20 Punkte

Adjutant Unteroffizier / +25 Punkte

Zur Qualifizierungsebene 1 gehören die Ausbildungen in einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Feuerwehr mit staatlicher Anerkennung, die zur Übernahme von höheren Mannschaftsfunktionen geeignet sind.

Zur Qualifizierungsebene 2 gehören die Ausbildungen in einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Feuerwehr mit staatlicher Anerkennung, die zur Übernahme von niedrigen Führungsfunktionen geeignet sind.

Zur Qualifizierungsebene 3 gehören die Ausbildungen in einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Feuerwehr mit staatlicher Anerkennung, die zur Übernahme von höheren Führungsfunktionen geeignet sind.

 

Die Ausbildungen müssen in der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Grossherzogtum Luxemburg, dem Königreich Belgien, dem Königreich der Niederlande oder der Französischen Republik absolviert worden sein.