Unteroffiziersausbildung | Offiziersausbildung | |
persönliches Bedürfnis |
mehr als 9 (12) Dienstmonate / +5 Punkte mehr als 18 (24) Dienstmonate / +10 Punkte zum Kommandant(-Stellvertreter) gewählt / +5 Punkte |
mehr als 30 Dienstmonate / +5 Punkte |
Bedürfnis der Feuerwehr |
weniger als 30% Einheitsführer (15% Zugführer) / +5 Punkte weniger als 25% Einheitsführer (12,5% Zugführer) / +10 Punkte weniger als 20% Einheitsführer (10% Zugführer) / +15 Punkte |
Kommandant(-Stellvertreter) in einer politischen Gemeinde über 5.000 Einwohner / +5 Punkte |
Verhalten bei Ausbildung |
mehr als 4 Kurse und 2 Seminare (5 und 3) / +5 Punkte durchschnittlich Note 4,5 oder besser / +5 Punkte durchschnittlich Note 5,5 oder besser / +10 Punkte |
mehr als 7 Kurse und 4 Seminare sowie durchschnittlich Note 5 oder besser / +5 Punkte |
persönliche Eignung |
Eignungsfeststellung / +5 bis +15 Punkte Feuerwehrdienstleistender / +5 Punkte Qualifizierungsebene 1 / +15 Punkte Qualifizierungsebene 2 / +20 Punkte Qualifizierungsebene 3 / +25 Punkte |
Eignungsfeststellung / +5 bis +20 Punkte Feuerwehrdienstleistender / +5 Punkte Qualifizierungsebene 1 / +15 Punkte Qualifizierungsebene 2 / +30 Punkte Qualifizierungsebene 3 / +40 Punkte |
Dienstgrad |
Soldat (Obergefreiter) / +5 Punkte Gefreiter (Korporal) / +10 Punkte Obergefreiter (Wachtmeister) / +15 Punkte |
Korporal / +5 Punkte Wachtmeister / +10 Punkte Fourier / +15 Punkte Feldweibel / +20 Punkte Adjutant Unteroffizier / +25 Punkte |
Zur Qualifizierungsebene 1 gehören die Ausbildungen in einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Feuerwehr mit staatlicher Anerkennung, die zur Übernahme von höheren Mannschaftsfunktionen geeignet sind.
Zur Qualifizierungsebene 2 gehören die Ausbildungen in einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Feuerwehr mit staatlicher Anerkennung, die zur Übernahme von niedrigen Führungsfunktionen geeignet sind.
Zur Qualifizierungsebene 3 gehören die Ausbildungen in einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Feuerwehr mit staatlicher Anerkennung, die zur Übernahme von höheren Führungsfunktionen geeignet sind.
Die Ausbildungen müssen in der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Grossherzogtum Luxemburg, dem Königreich Belgien, dem Königreich der Niederlande oder der Französischen Republik absolviert worden sein.