Eine Sammlung von Entscheidungen des Kommandantenrats.

Datum 19.02.2020
Gesuch Haben die Kommandanten der Gemeindefeuerwehren das Recht für ihre selbst bestimmten Funktionen (Materialwart, Pressesprecher und ähnliches) Voraussetzungen zu erlassen?
Antragsteller BR Kalicum
Entscheidung Stattgegeben (4 Ja/1 Nein/1 Enthaltung)
Begründung

Im Rahmen der Selbstverwaltung haben die Kommandanten das Recht über von ihrer Gemeindefeuerwehr aufgestellten Funktionen die Voraussetzungen zu erlassen. Rechtliche Grundlage ist hierbei Artikel 8 Absatz 3 des Frankentaler Feuerwehrgesetzes.

Datum 05.05.2020
Gesuch Ist es Angehörigen der Feuerwehren verboten den Staatskommandanten zu ignorieren und/oder die Kommunikation mit ihm deutlich zu erschweren (ugs. zu blockieren)?
Antragsteller BOR Piamonte
Entscheidung Teilweise stattgegeben (4 Ja/0 Nein/1 Enthaltung)
Begründung

Angehörige der Feuerwehr dürfen nicht ihre Vorgesetzten in dienstlichen Angelegenheiten ignorieren und/oder die Kommunikation mit diesen deutlich erschweren; gleiches gilt für die Vorgesetzten in Bezug auf die Untergebenen.

Vorgesetzte im Sinne dieser Begründung sind Fachbereichsleiter für die Mitglieder ihres Fachbereichs, Kommandanten für ihre Feuerwehrdienstleistenden und der Staatskommandant für Disponenten, Instruktoren, Fachbereichsleiter und Kommandanten.

Bei Zuwiderhandlung können die nötigen Maßnahmen ergriffen werden; falls möglich ist die hierfür nötige Kommunikation über Kommandanten oder Staatskommandanten sicherzustellen. Ordnungsmittel werden im Namen des Kommandantenrats ausgesprochen.

Datum 05.05.2020
Gesuch Können Bewerber für ein nach FranFwG vorgesehen Amt nach der Zurückziehung ihrer Kandidatur, wenn sie sich wieder zur Wahl stellen, vom Staatskommandanten für die Wahl abgelehnt werden? 
Antragsteller BOR Piamonte
Entscheidung Stattgegeben (4 Ja/0 Nein/2 Enthaltung)
Begründung

Bewerber für den Posten als Ersten, Zweiten oder Dritten Kommandanten oder des Staatskommandant dürfen nach der Zurückziehung ihrer Kandidatur sich nicht erneut zur Wahl stellen. Das passive Wahlrecht wird nach sechs Monaten und damit einer regulären Amtsperiode wiedererlangt.

Datum 30.05.2020
Gesuch Ist es zulässig, dass der Staatskommandant alle Ausbildungen anerkannt bekommt, wenn er selbst als Dozent für diese Ausbildung tätig wird?
Antragsteller BOR Piamonte
Entscheidung Stattgegeben (5 Ja/0 Nein/1 Enthaltung)
Begründung

Der Staatskommandant muss alle Ausbildungen selbst fortbilden können, eine weitere Aufgabe seiner Funktion ist es, die Ausbildungsunterlagen zu erstellen. Damit werden ihm die entsprechenden Ausbildungen automatisch anerkannt.