Staatskommandant
Der Staatskommandant ist der Leiter der Staatsfeuerwehr. Anders als die Kommandanten der Gemeindefeuerwehr ist der Staatskommandant Offizier, er verfügt jedoch über keine Weisung- und Kontrollbefugnis gegenüber der Mannschaft.
Der Staatskommandant und sein Stellvertreter haben die Aufgabe die Staatsfeuerwehr zu leiten, Sondereinheiten und die Landesnotrufzentrale zu überwachen, die Aus- und Fortbildung sicherzustellen und als Rettungsdienstträger zu fungieren. Er führt den Inspektionsbereich I, sein Stellvertreter den Inspektionsbereich II.
Der Staatskommandant ernennt seinen Stellvertreter und weitere Offiziere in den Brandschutzaufsichtsdienst.